Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Art. 13 Emissionsmessungen und -kontrollen
Expertise
Sämtliche Feuerungsanlagen unterliegen in einem Zeitraum von 6 Jahren einer Expertise.
Der Feuerungskontrolleur gilt zugleich auch als amtliche Kontrolle.
Amtliche Kontrolle
Neben der Expertise ist eine Feuerungsanlage auch einer 2 jährigen amtlichen Kontrolle unterstellt, entweder durch einen Service-Vertrag mit dem Brennermonteur, sonst durch den Feuerungskontrolleur.
Loretan Roland
Eidg. dipl. Kaminfegermeister
Pomonastrasse 3
3930 Visp
027 945 11 01
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag:
08:00 - 12:00