wichtiger hinweis

Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

Art. 13 Emissionsmessungen und -kontrollen

  • Die erste Messung oder Kontrolle soll wenn möglich innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen.
  • In der Regel ist die Messung oder Kontrolle bei Öl-Feuerungen alle zwei Jahren vorzunehmen. Daher also Gesetzlich obligatorisch.

Expertise

Sämtliche Feuerungsanlagen unterliegen in einem Zeitraum von 6 Jahren einer Expertise.

Der Feuerungskontrolleur gilt zugleich auch als amtliche Kontrolle.

 

Amtliche Kontrolle

Neben der Expertise ist eine Feuerungsanlage auch einer 2 jährigen amtlichen Kontrolle unterstellt, entweder durch einen Service-Vertrag mit dem Brennermonteur, sonst durch den Feuerungskontrolleur.