kaminfegerdienst und amtliche feuerungskontrolle

Kaminfegerdienst - Abschnitt 2 der Verordnung

 

Die Kaminreinigung ist ein amtlicher, obligatorischer Dienst, der durch Konzessionsinhaber ausgeübt wird und der Kontrolle des Departementes, des Kantonales Amtes für Feuerwesen und, unter Vorbehalt, den Feuerkommissionen untersteht. 

 

Sie bezweckt die Reinigung und Kontrolle der Feuerherde und der Abgasleitungen von Verbrennungsrückständen sowie die Begrenzung der Rauchentwicklung und der Schadstoffemissionen hervorgerufen durch Verbrennungsanlagen.

 

Der Kaminfeger Ihrer Gemeinde kann Sie über die obligatorische Kaminreinigung, aber auch über andere Heizinstallationen informieren.

 

 

Obligatorische offizielle Feuerungskontrolle - Abschnitt 3 der Verordnung

 

Eine amtliche Feuerungskontrolle besteht aus dem Messen der Emissionen von Heizungsanlagen gemäss den Empfehlungen für die Feuerungskontrolle von Anlagen, die mit Heizöl extra-leicht oder mit Gas betrieben werden. Die zugelassenen Feuerungskontrolleure, die Feuerungsfachleute und die Experten werden durch das Departement, unter Mitwirkung der Kantonalen Dienststelle für Umweltschutz ernannt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung der Kompetenzdelegation.


Wie häufig muss eine Anlage kontrolliert werden?

Die Mindestanzahl der jährlichen Kontrollen oder Reinigungen ist vom kantonalen Amt für Feuerwesen vorgegeben:


Brennstoff Leistung in kW Kaminfeger Feuerungskontrolle
Heizöl bis 70 kW mind. 1 x jährlich alle 2 Jahre
Heizöl über 70 kW mind. 2 x jährlich alle 2 Jahre
Gasgebläse bis 70 kW

alle 2 Jahre

Kontrolle / Reinigung

alle 2 Jahre
Gasgebläse über 70 kW

alle 2 Jahre

Kontrolle / Reinigung

jährlich
Holz ohne Warmwasseraufbereitung

mind. 1 x jährlich

noch keine Messpflicht
Holz mit Warmwasseraufbereitung

mind. 2 x jährlich

alle 2 Jahre

Zusatzanlagen (Cheminée, Cheminéeofen, usw.) : 1 x jährlich

Ausnahme: Sofern nur gelegentlich in Betrieb, nach Absprache mit dem Gebäudeeigentümer, deren Vertretung oder den Benützern.

 

Die Expertise einer Feuerungsanlage erfolgt alle sechs Jahre ab der letzten durchgeführten Expertise. Sie ist obligatorisch und gilt als periodische amtliche Kontrolle.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des kantonalen Amt für Feuerwesen:
https://www.vs.ch/de/web/sscm/ramonage-et-controle-de-combustion