Kaminfegerdienst - Abschnitt 2 der Verordnung
Die Kaminreinigung ist ein amtlicher, obligatorischer Dienst, der durch Konzessionsinhaber ausgeübt wird und der Kontrolle des Departementes, des Kantonales Amtes für Feuerwesen und, unter Vorbehalt, den Feuerkommissionen untersteht.
Sie bezweckt die Reinigung und Kontrolle der Feuerherde und der Abgasleitungen von Verbrennungsrückständen sowie die Begrenzung der Rauchentwicklung und der Schadstoffemissionen hervorgerufen durch Verbrennungsanlagen.
Der Kaminfeger Ihrer Gemeinde kann Sie über die obligatorische Kaminreinigung, aber auch über andere Heizinstallationen informieren.
Obligatorische offizielle Feuerungskontrolle - Abschnitt 3 der Verordnung
Eine amtliche Feuerungskontrolle besteht aus dem Messen der Emissionen von Heizungsanlagen gemäss den Empfehlungen für die Feuerungskontrolle von Anlagen, die mit Heizöl extra-leicht oder mit Gas betrieben werden. Die zugelassenen Feuerungskontrolleure, die Feuerungsfachleute und die Experten werden durch das Departement, unter Mitwirkung der Kantonalen Dienststelle für Umweltschutz ernannt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung der Kompetenzdelegation.
Die Mindestanzahl der jährlichen Kontrollen oder Reinigungen ist vom kantonalen Amt für Feuerwesen vorgegeben:
Brennstoff | Leistung in kW | Kaminfeger | Feuerungskontrolle |
Heizöl | bis 70 kW | mind. 1 x jährlich | alle 2 Jahre |
Heizöl | über 70 kW | mind. 2 x jährlich | alle 2 Jahre |
Gasgebläse | bis 70 kW |
alle 2 Jahre Kontrolle / Reinigung |
alle 2 Jahre |
Gasgebläse | über 70 kW |
alle 2 Jahre Kontrolle / Reinigung |
jährlich |
Holz | ohne Warmwasseraufbereitung |
mind. 1 x jährlich |
noch keine Messpflicht |
Holz | mit Warmwasseraufbereitung |
mind. 2 x jährlich |
alle 2 Jahre |
Zusatzanlagen (Cheminée, Cheminéeofen, usw.) : 1 x jährlich
Ausnahme: Sofern nur gelegentlich in Betrieb, nach Absprache mit dem Gebäudeeigentümer, deren Vertretung oder den Benützern.
Die Expertise einer Feuerungsanlage erfolgt alle sechs Jahre ab der letzten durchgeführten Expertise. Sie ist obligatorisch und gilt als periodische amtliche Kontrolle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des kantonalen Amt für Feuerwesen:
https://www.vs.ch/de/web/sscm/ramonage-et-controle-de-combustion
Loretan Roland
Eidg. dipl. Kaminfegermeister
Pomonastrasse 3
3930 Visp
027 945 11 01
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag:
08:00 - 12:00